Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Terminierungsentgelte eingeleitet, die Netzbetreiber als Vorleistung für das Zustellen von Gesprächen aus anderen Netzen berechnen. Die Bundesnetzagentur habe diese Entgelte im Mobilfunkbereich neu festgelegt, ohne die EU-Kommission und andere nationale Regulierungsbehörden darüber zu unterrichten.