Der Streit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Schüler-Portal Spickmich.de ist vor dem Bundesgerichtshof entschieden worden. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass die Benotung der Lehrerin durch ihre Schüler nicht das Persönlichkeitsrecht der Pädagogin verletze.