Das Berliner Kammergericht hat Ryanair untersagt, eine Gebühr zu erheben, wenn die Kunden einen Flug per Kreditkarte über das Internet buchen. Der Anbieter darf nur dann eine Gebühr erheben, wenn er alternativ ein gebräuchliches kostenloses Zahlungerverfahren anbietet. (Rechtsstreitigkeiten, Verbraucherschutz)