SAP hat im Streit um Äußerungen über Softwarelizenzen aus zweiter Hand vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat jetzt mit seinem Urteil (Aktenzeichen 12 O 23/09) eine einstweilige Verfügung vom 21. Januar 2009 gegen den Walldorfer Konzern bestätigt. Der darf demnach nicht mehr behaupten, der Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen sei gesetzeswidrig.