Der Bundesrat hat der vom Kabinett im März 2009 beschlossenen Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (PDF) zugestimmt, die vorsieht, die sogenannte Digitalen Dividende für Telekommunikationsdienste freizugeben. Nach der Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks wird für die Fernsehübertragung nur noch ein kleiner Teil der bisherigen Frequenzen benötigt. Die frei werdenden Frequenzen nennt man Digitale Dividende.