Das Conseil Constitutionnel, das französische Verfassungsgericht, hat die vom Parlament im Mai verabschiedeten Zwangsmaßnahmen gegen illegale Filesharer im Wesentlichen abgelehnt. Es bemängelte insbesondere, dass die geplante Sperrung des Internetzugangs durch eine Behörde ohne gerichtliche Entscheidung gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße, der die freie Meinungsäußerung und die freie Kommunikation fordert.