05.06.2009 16:36 Uhr, Quelle: Toms Hardware
Keine Strafe für unwissentlichen P2P-Upload
Unwissenheit schützt vor Strafe: Das OLG Oldenburg hat einen Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, Gewaltpornografie anderen P2P-Teilnehmern zugänglich gemacht zu haben.
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