05.06.2009 14:50 Uhr, Quelle: golem
Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen
Die Tatsache, dass ein Nutzer aktiv an einer Tauschbörse teilnimmt, bedeutet nicht, dass er die Funktion der genutzten Software kennt und damit gegebenenfalls haftbar wäre. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. (Tauschbörse)
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