Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat mit einer superprovisorschen Verfügung die Vergabe eines Millionen-Auftrags des Bundes an Microsoft gestoppt. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, darf das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) aber Leistungen von dem Redmonder Softwarekonzern beziehen, die "für das Funktionieren der Bundesinformatik nötig" sind.