Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits im März entschieden hat, dass Rundfunkgebühren auch für beruflich genutzte PCs gelten, hat das OVG Münster nun die Rundfunkgebühren für internetfähige (Weiter lesen)Verwandter InhaltMicrosoft ist erneut bester Arbeitgeber EuropasSchweden: The Pirate Bay muss vorerst nicht zahlenBITKOM: Netzsperren-Gesetz bedarf Nachbesserung