Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationsunternehmen Tele2 untersagt, mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" zu werben. Nach Überzeugung des Gerichts ist die (Weiter lesen)Verwandter InhaltAMD: Intel hat auch Absprachen mit Apple getroffenUrteil: eBay nicht für gefälschte Ware verantwortlichSchlechte Arbeitsbedingungen bei Apple-Zulieferer