Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat geurteilt, dass der Handel mit Software-Echtheitszertifikaten rechtswidrig ist, gegen Urheber- und Markenrechte verstößt und wie eine gebrauchte Lizenz beim Hersteller genehmigt werden muss. Daher, so Microsoft in einer Pressemitteilung, dürfen gebrauchte Volumenlizenzen nicht ohne Zustimmung von Microsoft weiterverkauft werden.