20.05.2009 17:50 Uhr, Quelle: golem
Handel mit Entheitszertifikaten für Volumenlizenzen verboten
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zu Gunsten von Microsoft entschieden, dass der Weiterverkauf von Echtheitszertifikaten mit Lizenzschlüsseln für Lizenzen aus Volumenverträgen rechtlich unzulässig ist. (Urheberrecht)
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