Die Gesellschaft für Informatik (GI) hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden auf, Straftäter gemäß Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.