Der Bundesrat hat heute den im März vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" bestätigt. Damit kann die Neuregelung, die für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorsieht, in Kraft treten.