Google hat die US-Richtlinien seines Diensts Adwords geändert. Mit Schlüsselwörtern verknüpfte Anzeigen dürfen jetzt erstmals durch Warenzeichen geschützte Begriffe (Trademarks) enthalten. Diese Änderung hat aber nichts mit dem häufig kritisierten Umstand zu tun, dass geschützte Begriffe selbst als Schlüsselwort vergeben werden - teils auch an Konkurrenten des Rechteinhabers. Die Neuregelung bezieht sich rein auf den Anzeigentext.