Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Montag beschlossen (Az. 6 U 38/09), die Vollstreckung einer Einstweiligen Verfügung gegen HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzung auszusetzen. Wie das Handelsblatt berichtet, muss der taiwanische Handyhersteller eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Dafür darf er weiterhin seine UMTS-Handys wie die Android-Modelle G1 von T-Mobile und Magic von Vodafone in Deutschland verkaufen.