Laut einem Bericht von Heise Online, hat der Bundesgerichtshof in einem jüngsten Beschluss E-Mails bei der Beschlagnahmung Postsendungen und Telegrammen gleichgestellt. Dadurch sinken die rechtlichen Hürden für eine Beschlagnahmung erheblich, da so der sonst für Internet-Überwachung zuständige Paragraph 100a der Strafprozessordnung mit seinen Einschränkungen außen vor bleibt. Nach Ansicht des Gerichts trifft auf E-Mails in Postfächern vi