Die Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten, die seit Anfang der Woche unterzeichnet werden kann, hat die erforderliche Hürde in der Nacht zum Freitag überwunden. Der Petitionsausschuss des Bundestages muss sich daher in den nächsten Wochen in einer Anhörung mit der Petentin auseinandersetzen.