Wie Heise Online meldet, sprach sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart bei einem gewerblich genutzten Computern gegen eine pauschale Rundfunkgebühr aus. Ein Computer stellt nach Auffassung des Gerichts ein multifunktionales Gerät dar, dass zumindest außerhalb des privaten Umfelds nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken als dem Rundfunkempfang dient. Die Beweislast für gewerblich genutzte Computer liegt nach Ansicht des Geric