22.04.2009 15:20 Uhr, Quelle: CHIP
BGH-Urteil: Internet-Videorekorder sind unzulässig
Internet-Videorekorder verletzen die Urheberrechte von Rundfunksendern und sind damit in der Regel unzulässig. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
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