Das Landgericht Berlin hat am Dienstag entschieden (Az. 16 O 729/07), dass der gewerbliche Verkauf von Markenartikeln über Ebay zulässig ist. Ein Hersteller dürfe Händlern nicht vorschreiben, auf welchem Weg sie Markenware verkauften, so die Richter. Ein solches Verkaufsverbot sei wettbewerbswidrig.