Wegen des gewerbsmäßigen Vertriebs von Microsoft-Raubkopien hat das Amtsgericht Nürnberg zwei Computerhändler aus Nürnberg und München zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3000 Euro verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.