Die Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden ohne Anlass aufzuzeichnen. Das hat ein heute veröffentlichter Beschluss (PDF) des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Januar 2009 (Az. VG 27 A 331.08) ergeben.