Die Überprüfung von 22 Millionen deutschen Kreditkarten durch die Staatsanwaltschaft Halle im Jahr 2006 war rechtmäßig. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine entsprechende Beschwerde wegen Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung nicht an und stellte klar, dass es sich dabei nicht um eine Rasterfahndung handelte. (Datenschutz)