26.03.2009 18:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für reine Arbeits-PCs

Für beruflich genutzte PCs müssen doch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und hob ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf. Ein (Weiter lesen)Verwandter InhaltEU-Kommissarin Reding kritisiert Merkels VDSL-PolitikProviderverband Eco: Netzsperren helfen nichtBundestag: Härtere Strafen für Telefon-Spammer

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