Für beruflich genutzte PCs müssen doch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und hob ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf. Ein (Weiter lesen)Verwandter InhaltEU-Kommissarin Reding kritisiert Merkels VDSL-PolitikProviderverband Eco: Netzsperren helfen nichtBundestag: Härtere Strafen für Telefon-Spammer