26.03.2009 16:06 Uhr, Quelle: Toms Hardware

Rundfunkgebühr für PCs erneut bestätigt

PCs mit Internetzugang sind »neuartige Rundfunkempfangsgeräte«, und deshalb ist dafür auch eine GEZ-Gebühr zu zahlen, sagt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – und hat ein anderslautendes Urteil revidiert.

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