Offenbar schon immer befand sich im iPhone-Entwicklervertrag der Absatz über das Umtauschrecht im App Store, über das wir am Sonntag berichtet haben. Bisher wurde sie aber nicht bemerkt.
In Absatz 6.3 des Entwicklervertrags findet sich der Hinweis, dass der Käufer einer App innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf eine App unter Angabe von