Forenbetreiber sind nun doch nicht verpflichtet, auf Diskussionsplattformen veröffentlichte Inhalte vorab zu prüfen. Allerdings müssen sie gemeldete Rechtsverletzungen untersuchen und entsprechende Beiträge unverzüglich entfernen. Mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 4. Februar 2009 (Az. 5 U 180/08) hob das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg auf, laut dem Anbieter für jeden auf ihrer Plattform erschienenen Beitrag haften.