Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig bezeichnet. (Weiter lesen)Verwandter InhaltGoogle Docs: Schwachstelle ermöglichte Fremdzugriff