Inhaber eines Ebay-Accounts haften auch dann, wenn andere Personen unter Nutzung des Mitgliedskontos Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen. Das hat der für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 114/06).