11.03.2009 14:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Inhaber haftet für Missbrauch des eBay-Kontos

Der auch für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein Urteil gefällt, das dem Inhaber eines eBay-Kontos eine Mitschuld einräumt, wenn dessen Account von Dritten missbraucht wurde.

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