Begeht eine Person eine Rechtsverletzung mit einem fremden eBay-Account, so kann der Inhaber in Haftung genommen werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Hintergrund: Im Juni 2003 (Weiter lesen)Verwandter InhaltSchweizer Gericht erklärt Marke GMail für nichtigHacker-Paragraf: Verfahren gegen Heise eingestelltAustralische Polizei soll Computer hacken dürfen