11.03.2009 13:36 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: eBay-Nutzer haften bei Nutzung durch Dritte

Begeht eine Person eine Rechtsverletzung mit einem fremden eBay-Account, so kann der Inhaber in Haftung genommen werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Hintergrund: Im Juni 2003 (Weiter lesen)Verwandter InhaltSchweizer Gericht erklärt Marke GMail für nichtigHacker-Paragraf: Verfahren gegen Heise eingestelltAustralische Polizei soll Computer hacken dürfen

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