Am 3. März 2009 verkünden die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe ihr Urteil zu Wahlcomputern. Von ihrer Entscheidung hängt ab, ob der Einsatz der Wahltautomaten in Deutschland weiterhin erlaubt ist, oder ob Stimmen nur auf einem Zettel aus Papier abgegeben werden dürfen. (CCC, Wahlcomputer)