Für Unternehmen, deren Name als Internet-Domain bereits vor ihrer Gründung existierte, sieht es schlecht aus: Sie haben gegenüber dem Domain-Inhaber keinen Anspruch auf Löschung, entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Donnerstag in Karlsruhe. Wohl aber könne ein Unternehmen verlangen, dass der Firmenname nicht für die Kennzeichnung anderer Waren oder Dienstleistungen verwendet wird.