Vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände könnten künftig leichter über das Internet versteigert werden können. Mit einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.