Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 12. Februar 2009 einer Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zugestimmt. Als nächstes Ziel wird eine Schutzfristverlängerung für audiovisuelle Werke anvisiert. (Urheberrecht, Musik)