Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die zur Terrorabwehr erlassene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefondaten für rechtens erklärt. Die Richter wiesen damit eine im Juni 2006 eingereichte Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück, die die Richtlinie für ungültig hielten.