Irland ist mit seiner Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Allerdings richtete sich die Klage nur gegen formale Aspekte der Richtlinie, so dass das Gericht nicht über die Frage zu entscheiden hatte, ob die Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht vereinbar ist. (Vorratsdatenspeicherung)