Wie die "taz" berichtet, muss der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nun doch eine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem das Berliner Kammergericht seine Revision gegen ein Urteil vom vergangenen September abgelehnt hatte. Mehr noch - das Kammergericht verschärfte das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 und sprach nun statt von "versuchtem Betrug" von "vollendetem Betrug".