Ein französisches Gericht hat die Entscheidung der französischen Kartellbehörde vom letzten Dezember, der zufolge die Bindung des iPhones an den Netzbetreiber Orange unzulässig ist, bestätigt . Die France-Télécom-Tochter hatte gegen das Urteil geklagt, doch das Gericht sieht in der Providerbindung ebenso wie die Kartellwächter eine