Das Verwaltungsgericht Berlin hat den DSL-Anbieter QSL von der Pflicht befreit, ohne Entschädigung die Kommunikationsdaten der Kunden auf Vorrat zu speichern. Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) findet das richtig und meint, Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sollten teuer sein. (DSL, Vorratsdatenspeicherung)