Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die erstinstanzliche Beschwerde von Intel im Kartellverfahren gegen die Europäische Kommission abgewiesen. Der Chiphersteller erhält somit keinen Aufschub, um weitere Unterlagen zu seiner Verteidigung vorzulegen. Die EU-Kommission muss neues Material nicht als Beweismittel anerkennen.