Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 56-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Fünf Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt.