19.01.2009 15:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Mobilcom-Gründer Schmid zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 56-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Fünf Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt.

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