Der Europäische Gerichtshof hat einen Termin für die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung genannt: Am 10. Februar 2009 wollen die Richter in Luxemburg ihre Entscheidung über die Klage Irlands bekanntgeben. Nach Ansicht der irischen Regierung fehlt der Vorratsdatenspeicherung die rechtliche Grundlage. (Vorratsdatenspeicherung)