Psystar wehrt sich weiter gegen Apple. Der Mac-Clone-Hersteller hat seine Gegenklage gegen das Unternehmen aus Cupertino abgeändert und verweist jetzt auf den Copyright Act aus dem Jahre 1976. Das US-Bundesgesetz besagt, dass der Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes dieses Werk weiterverkaufen kann, der Inhaber des Urheberrechts