Im Streit um die Vermarktung von Fotos aus Potsdamer Parkanlagen hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gegen die Fotoagentur Ostkreuz durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam verurteilte die Fotoagentur wegen Eigentumsverletzung als Mitstörer. (Urheberrecht)