Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ende 2007 beschlossenen Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Nach Ansicht des Gerichtes ermöglichen die auf Vorrat gespeicherten Daten erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und die persönlichen Verhältnisse eines Nutzers zu.