Das neue Grundrecht auf digitale Intimsphäre muss auch Konsequenzen für die Beschlagnahmung von Festplatten haben, fordern Constanze Kurz und Ulf Buermeyer auf dem 25C3. Festplatten würden viel zu häufig beschlagnahmt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei verletzt. (Datenschutz, CCC)