Die gerichtliche Groteske um Apple und den Clone-Hersteller Psystar bleibt auch weiterhin spannend und höchst unterhaltsam. Hatte der in Florida ansässige Clone-Krieger zunächst erfolglos argumentiert, Apple besäße eine Monopolstellung auf dem Markt und dürfe daher sein Betriebssystem nicht exklusiv auf eigener Hardware anbieten, schwenkten die Psystar-Anwälte später auf die Strategie um, die Endbenutzerlizenz (EULA) von Mac OS X in Zweifel zu ziehen, dies jedoch in einem ersten Anlauf auf rein inhaltlicher Ebene. Psystars neuester Streich: Apples Klage solle ohne Umschweife abgewiesen werden, da Apple überhaupt keine Ansprüche darauf habe, Copyright-Verletzungen verfolgen zu lassen, da es kein rechtlich haltbares Copyright besäße.